Dieser Entscheid der Gemeinde vom 24. Oktober 2017 sei rechtskräftig und habe Bestand. In Missachtung des Grundsatzes der "res iudicata" habe der Regierungsstatthalter ein neues Verfahren eröffnet bzw. das alte Verfahren weitergeführt und versucht, seine bereits lange vorbestehende Meinung entgegen der Beweiswürdigung der Einwohnergemeinde mit einem materiellen Bauentscheid durchzusetzen.