Somit betrifft auch dieser Rügepunkt einen Sachverhalt ausserhalb dieses Verfahrens, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann. Überdies waren die aufsichtsrechtlichen Vorabklärungen, die der Regierungsstatthalter in der Zeitspanne zwischen Mai 2016 bis Ende August 2016 vornahm, Gegenstand eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens.14 Die gerügten Handlungen wurden demzufolge bereits durch die DIJ einer Rechtmässigkeitsprüfung unterzogen. Auf die Vorbringen könnte somit auch aus diesem Grund nicht mehr eingetreten werden.