Gemeinde Grindelwald standen und mehrere Grundstücke betrafen.10 Solche aufsichtsrechtliche Vorabklärungen, die bis zur allfälligen Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens vorgenommen werden, werden als Vorverfahren bezeichnet. Vorliegend thematisiert der Beschwerdeführer somit einen Sachverhalt, der ausserhalb eines förmlichen Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahrens liegt. Dieser Sachverhalt kann nicht zum Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsmittelverfahrens gemacht werden. Die Rüge geht somit über den Gegenstand des Verfahrens hinaus, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann. Selbst wenn darauf eingetreten werden könnte, wäre die Rüge unbegründet.