d) Im vorliegenden Fall ordnete der Regierungsstatthalter die strittige Wiederherstellungsmassnahme anstelle der Gemeindebaupolizeibehörde in einem Baupolizeiverfahren an. Dieses Verfahren gegen den Beschwerdeführer, das zur Beachtung sämtlicher Verfahrensgrundsätze verpflichtet und den Beteiligten Anhörungs- und Mitwirkungsrechte gewährleistet, eröffnete der Regierungsstatthalter mit Instruktionsverfügung vom 11. Mai 2018.9 Der Beschwerdeführer kritisiert jedoch Umstände, die sich im Frühjahr 2016 ereigneten und im Zusammenhang eines möglichen, aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegen die