"1. Gestützt auf Hinweise aus verschiedenen Quellen bzw. in Zusammenhang mit einem Erwerbsbewilligungsgesuch nach Art. 61 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) teilte der Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli der Einwohnergemeinde (EG) Grindelwald am 21. April 2016 mit, er beabsichtige bezüglich des Grundstückes Grindelwald-Gbbl. Nr. E.________ "C.________" Vorabklärungen in seiner Funktion als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde durchzuführen. 2. (…)"