b) Der Beschwerdeführer ist als Adressat durch die angefochtene Verfügung des Regierungsstatthalters beschwert und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf seine form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist grundsätzlich einzutreten. 2. Rechtliches Gehör a) Unter dem Titel Sachverhalt der Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung hielt der Regierungsstatthalter Folgendes fest: