13. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Akten ein. Mit Verfügung vom 6. Juni 2019 stellte es den Verfahrensbeteiligten eine Zusammenstellung der öffentlich zugänglichen Luftbilder von 1946 bis 2015 zu. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. In der Stellungnahme vom 20. Juni 2019 teilte die Gemeinde mit, sie halte an ihrer Auffassung, wonach die Lagersituation im "C.________" altrechtlich und im Besitzstand geschützt sei, fest.