11. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 11. April 2019 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung des Regierungsstatthalters von Interlaken-Oberhasli. In verfahrensrechtlicher Hinsicht rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, die Missachtung des Grundsatzes der "res iudicata" sowie die Verletzung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung. Inhaltlich macht der Beschwerdeführer geltend, der Regierungsstatthalter habe zu Unrecht die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet.