In der Folge teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 mit, die Kommission Hochbau und Planung sei an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2017 zum Schluss gekommen, dass der Lagerplatz "C.________" als altrechtlich bestehend und im Besitzstand geschützt sei. Aufgrund dieser Einschätzung bestehe seitens der Baupolizeibehörde Grindelwald kein weiterer Handlungsbedarf. Es werde kein Verfahren eröffnet und keine Verfügung erlassen, da hierzu kein Grund bestehe.