8. An der Sitzung vom 9. Oktober 2017 beschloss die Kommission für Hochbau und Planung als zuständige Baupolizeibehörde der Gemeinde Grindelwald, der Argumentation des Beschwerdeführers, wonach das Blocksteinlager in seinem Besitzstand geschützt sei, zu folgen. Den entsprechenden Protokollauszug dieser Kommissionssitzung leitete die Bauverwaltung dem Regierungsstatthalter zur Kenntnis weiter. Mit Schreiben vom 20. Oktober 2017 forderte dieser die Gemeinde auf, ihm die amtlichen Akten betreffend das Verfahren der Parzelle Nr. E.________ zu schicken.