"1. Es sei festzustellen, dass auf der Parzelle Grindelwald-Gbbl. Nr. E.________, C.________ bereits von 1972 eine gewerbliche Nutzung betrieben wurde. 2. Es sei festzustellen, dass eine landwirtschaftliche Nutzung auf der Parzelle Grindelwald-Gbbl. Nr. E.________, C.________ vor und nach 1972 nicht nachgewiesen ist. 3. Es sei festzustellen, dass die heutige gewerbliche Nutzung damit zulässig ist. 4. Das Baupolizeiverfahren sei mit diesen Feststellungen als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben."