Im Schreiben vom 10. Juni 2017 stellte sich der Beschwerdeführer auf den Standpunkt, für weitere baupolizeiliche Massnahmen bestünde ebenso wenig eine Grundlage wie für ein nachträgliches Baugesuch. Auf Wunsch des Beschwerdeführers fand am 11. September 2017 erneut eine Besprechung mit der Gemeinde statt. Es wurde 3 Vgl. Beschwerdeverfahren BVD 120/2016/50 4 Vgl. aufsichtsrechtliches Verfahren der JGK 2685 - 16 2/17 BVD 120/2019/29