Mit Schreiben vom 27. September 2016 teilte der Regierungsstatthalter der Gemeinde Grindelwald in seiner Funktion als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde mit, ungeachtet von der Selbstanzeige des Beschwerdeführers sei die Gemeinde gehalten, ein Baupolizeiverfahren einzuleiten. Zudem bat er die Bauverwaltung, ihn mit Orientierungskopien über den Verlauf dieser Angelegenheit zu informieren. Dieser Weisung kam die Bauverwaltung in der Folge nach.