Der Beschwerdeführer stellte vor dem Besichtigungstermin diverse Fragen, die der Regierungsstatthalter mit Schreiben vom 23. August 2016 beantwortete. Gegen dieses Schreiben erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. September 2016 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), Beschwerde. Mit gleicher Eingabe reichte er bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK), seit dem 1. Januar 2020 Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen den Regierungsstatthalter ein. Mit Entscheid vom 18. Oktober 2016 trat die BVE mangels einer anfechtbaren Verfügung auf die Beschwerde nicht ein.3