___ des Beschwerdeführers. Um abzuklären, ob baupolizeilicher Abklärungs- bzw. Handlungsbedarf bestehe, lud der Regierungsstatthalter ausserhalb eines förmlichen Verfahrens mit Schreiben vom 29. Juli 2016 den Beschwerdeführer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bauverwaltung Grindelwald, der Abteilung Naturförderung (ANF) und des Amts für Wasser und Abfall (AWA) zu einer Besichtigung der betreffenden Parzellen ein. Der Beschwerdeführer stellte vor dem Besichtigungstermin diverse Fragen, die der Regierungsstatthalter mit Schreiben vom 23. August 2016 beantwortete.