2. Im Frühjahr 2016 wurde der Regierungsstatthalter als baupolizeiliche Aufsichtsbehörde von Privatpersonen und anderen Behörden auf verschiedene mögliche Verstösse gegen die Bauordnung in der Gemeinde Grindelwald aufmerksam gemacht. Es ging um unerlaubte Terrainaufschüttungen, Deponien und Materialablagerungen sowie um widerrechtlich erstellte Bauten auf diversen Grundstücken. Betroffen war unter anderem auch das Grundstück Nr. E.________ des Beschwerdeführers.