c) Ein Benützungsverbot kann verschiedenen Zwecken dienen. Es kann insbesondere angeordnet werden um zu verhindern, dass eine bösgläubige Bauherrschaft aus der Nutzung unrechtmässigen Vorteil ziehen kann. Zudem kann es – unabhängig von der Bösgläubigkeit – zur Durchsetzung nicht erfüllter Bedingungen der Baubewilligung dienen.18 Vorliegend hatte die Baupolizeibehörde aufgrund summarischer Würdigung der verfügbaren Beweise Anlass zur Annahme, dass in Überschreitung der Baubewilligung zwei separat nutzbare Wohnungen erstellt worden waren und dass eine zonenwidrige 16 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 7