Eine Baubewilligung kann nicht stillschweigend erteilt werden.15 Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft dürfen daher auch unter Berücksichtigung des Vertrauensgrundsatzes nicht davon ausgehen, dass eine Baubewilligung nachträglich ausgedehnt wird, wenn die Baupolizeibehörde auf eine mitgeteilte Abweichung von der Baubewilligung nicht sofort reagiert. Im Übrigen hat vorliegend die Gemeinde ein Baupolizeiverfahren eingeleitet, so dass ohnehin keine Vertrauensgrundlage bestand.