Es ändert nichts, dass die F.________ AG auf dem Formular SB 2 deklariert hatte, dass die Verbindungstür zum vierten Zimmer weggelassen worden sei.14 Dies konnte nicht dazu führen, dass die Baubewilligung auf weitere Nutzungsarten (Vermietung an Dritte ohne Hauswartsfunktion) ausgedehnt wurde und auch die Ausgestaltung des vierten Zimmers als selbständig nutzbare Wohnung mit eigener Küche umfasste. Eine Baubewilligung kann nicht stillschweigend erteilt werden.15