2. Verletzung des rechtlichen Gehörs a) Die Beschwerdeführerin rügt, die Gemeinde habe ihr vor Erlass der angefochtenen Verfügung das rechtliche Gehör nicht gewährt. Sie habe ihr Schreiben vom 25. Oktober 2019 an die F.________ AG gerichtet, welche mit der Beschwerdeführerin nicht identisch sei. Zudem rügt die Beschwerdeführerin als Verletzung der Begründungspflicht, dass die Gemeinde in der angefochtenen Verfügung auf die von der F.________ AG vorgebrachten Argumente nicht eingegangen sei.