Mit Verfügung vom 26. Juni 2019 ordnete die Gemeinde die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an, drohte bei Nichtbefolgen die Ersatzvornahme an und räumte der Beschwerdeführerin die Möglichkeit ein, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Die Beschwerdeführerin hat diese Verfügung bei der BVE angefochten (RA Nr. 120/2019/48). Dieses Verfahren ist noch hängig. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 8. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung.