Die Gemeinde stellte daraufhin der Beschwerdeführerin Kopien ihres Schreibens vom 25. Oktober 2018 und der Stellungnahme der F.________ AG zu und bat sie um Terminvorschläge im Januar/Februar 2019 für eine Besichtigung. Die Beschwerdeführerin teilte der Gemeinde mit Schreiben vom 23. Januar 2019 mit, dass die Mieterschaft per 31. März 2019 gekündigt habe. Sie werde sich für eine Terminvereinbarung im April melden.