Mit Schreiben vom 25. Oktober 2018 an die F.________ AG hielt die Gemeinde fest, sie habe Kenntnis davon erhalten, dass in der Liegenschaft zwei Wohnungen vorhanden seien. Es handle sich um eine 3,5-Zimmer-Wohnung und eine 2-Zimmer-Wohnung. Aufgrund des Standorts in der Zone AI sei einzig eine Wohnung für das auf den Standort angewiesene Personal zulässig. Bewilligt sei eine Hauswartswohnung mit 4 Zimmern. Anlässlich der Erteilung der Baubewilligung für die Hauswartswohnung sei die Gemeinde davon ausgegangen, dass es sich dabei um die einzige Wohnung im Gebäude handle.