4. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.– werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - C.________ eingeschrieben, mit Kopie an C.________ A-Post - Baupolizeibehörde der Gemeinde Münchenbuchsee, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Bauabteilung, zur Kenntnis - Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, gemäss Erwägung 3 g Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion