Zusammen mit der Wiederherstellungsverfügung ist der Beschwerdeführerin gleichzeitig Gelegenheit zu geben, ein nachträgliches Baugesuch für die Zwischennutzung als Treuhandbüro/Boutique einzureichen. Die Beschwerdeführerin hat am 5. April 2019 bei der Gemeinde zwar ein Schreiben eingereicht, in dem sie die nachträgliche Bewilligung für die Übergangsnutzung der ehemaligen Gaststube des Gasthofs H.________ als Treuhandbüro beantragte. Wie die Gemeinde zu recht festhält, kann dies nicht ausserhalb eines regulären Verfahrens beurteilt werden. Erforderlich ist ein Baugesuch, das den Anforderungen von Art. 10 ff. BewD genügt.