d) Anlässlich der Baukontrolle vom 31. Januar 2019 erklärten Vertreter der Beschwerdeführerin, mit allen Mietern seien Mietverträge abgeschlossen, welche innert einem Monat kündbar seien. Das Gebäude könne innerhalb eines Monats komplett geräumt werden.33 Diese Kündigungsfrist hat die Gemeinde beim Erlass des 31 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 46 N. 6 32 Beilage zur Eingabe der Beschwerdeführerin vom 30.04.2019 33 Protokoll der Baukontrolle vom 31.01.2019 S. 4 (Vorakten, Register 1 pag. 23) RA Nr. 120/2019/26 13