Die Kommission sehe aufgrund der ihr vorgelegten Unterlagen keine Argumente, weshalb aus bautechnischen oder statischen Gründen die bestehende innere Struktur nicht gehalten werden könnte. Sie sei der Auffassung, dass mit einer Auskernung ein wesentlicher Bestandteil des schützenswerten Baudenkmals sowie die architektonische Einheit zwischen Äusserem und Innerem zerstört würde. Sie sei ferner der Ansicht, dass es ohne weiteres machbar sei, die bestehende Substanz einer neuen Nutzung zuzuführen. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit beziehungsweise Zumutbarkeit des Erhalts der inneren Strukturen nehme sie wegen fehlender Zuständigkeit nicht Stellung.