35e BauG); die Aufhebung der Baueinstellung ist Sache der Baupolizeibehörde der Gemeinde (Art. 46 BauG). Weiter verkennt die Beschwerdeführerin, dass sich der Fachbericht der KDP vom 11. Januar 2018 auf das Bauvorhaben gemäss Baugesuch Nr. 546-67/17 bezog, das die Beschwerdeführerin am 27. August 2018 wieder zurückgezogen hat.24 Ausserdem hat sich die KDP im erwähnten Fachbericht nur pauschal zur damals geplanten Zwischennutzung 22 Vorakten, Register 2, pag. 69 und 122