Nachdem die Beschwerdeführerin dem Regierungsstatthalteramt mitgeteilt hatte, dass es unklar sei, ob sie "an den eingereichten Baugesuchen" festhalte, sistierte das Regierungsstatthalteramt am 6. Juli 2018 das Baubewilligungsverfahren (546-67/17, bbew 185/2018). Das Regierungsstatthalteramt erachtete auch die eingereichten Unterlagen als unvollständig und teilweise widersprüchlich. Die Beschwerdeführerin zog daraufhin am 27. August 2018 das Baugesuch zurück.23 Mit dem Rückzug des Baugesuchs wurde auch das Gesuch um vorzeitigen Baubeginn gegenstandslos. Darüber musste nicht mehr entschieden werden.