Obwohl die Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn lediglich für Arbeiten bezüglich den Elektroinstallationen und dem Brandschutz in anderen Geschossen freigab, führte die Beschwerdeführerin im Erdgeschoss den Innenausbau weiter, wie sich bei der Baukontrolle vom 31. Januar 2019 zeigte (vgl. Fotodokumentation vom 31. Januar 2019). Die Beschwerdeführerin verstiess somit wissentlich und willentlich gegen den geltenden Baustopp. Während sie bezüglich den Arbeiten an den Elektroinstallationen und dem Brandschutz die Gemeinde jeweils um die Freigabe weiterer Arbeiten ersuchte (vgl. Sachverhalt), führte sie gleichzeitig den nicht