Am 6. August führte die Gemeinde zur Abklärung der beantragten Bauarbeiten eine Baukontrolle durch. Die Fotodokumentation zeigt, dass die Räume im Erdgeschoss damals noch nicht vollständig renoviert waren; an der Begehung wurden denn auch die von der Beschwerdeführerin vorgesehenen Arbeiten besprochen.21 Obwohl die Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn lediglich für Arbeiten bezüglich den Elektroinstallationen und dem Brandschutz in anderen Geschossen freigab, führte die Beschwerdeführerin im Erdgeschoss den Innenausbau weiter, wie sich bei der Baukontrolle vom 31. Januar 2019 zeigte (vgl. Fotodokumentation vom 31. Januar 2019).