bewilligt wird oder ‒ im Falle eines Bauabschlags oder Rückzugs des Baugesuchs ‒ die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands angeordnet wird. Die Beschwerdeführerin reichte am 30. April 2018 korrekterweise ein Gesuch um vorzeitigen Baubeginn für gewisse Bauarbeiten ein. In der Folge gab die Gemeinde sicherheitsrelevante Arbeiten an den Elektroinstallationen, der Notbeleuchtung und Brandschutzmassnahmen zur Ausführung frei, zumal das Gebäude teilweise bewohnt war.18 Dabei nannte sie die Räumlichkeiten, in denen diese Arbeiten ausgeführt werden durften, explizit;