7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet15, erteilte der Beschwerde von Amtes wegen superprovisorisch die aufschiebende Wirkung. Es holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Zudem bat es das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland um Auskünfte zum Stand der Baubewilligungsverfahren. Es gab der Beschwerdeführerin Gelegenheit, das Mietverhältnis zu belegen und beteiligte daraufhin die Mieterin von Amtes wegen am Verfahren. 14 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)