Der Architekt der Beschwerdeführerin teilte der Gemeinde am 9. Oktober 2018 mit, die Instandstellungsarbeiten an den Elektroinstallationen in den Zimmern im 2. Obergeschoss (OG) und Dachgeschoss (DG) seien abgeschlossen. Er ersuchte um Freigabe der elektrischen Sanierung bei den Räumlichkeiten im 1. OG und im Untergeschoss (UG). Der im Auftrag der Gemeinde handelnde externe Bauverwalter erteilte am 17. Oktober 2018 per E-Mail die Zustimmung für die Instandstellung der Elektroinstallationen in den Räumen im 1. OG und im UG. Gleichzeitig forderte er auch die Instandstellung der defekten Brandmeldeanlage.