3. Am 30. April 2018 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde den vorzeitigen Baubeginn für Arbeiten in der Waschküche, im Erdgeschoss bei der Gaststube (Ersetzen der Buffetanlage, Verkleiden der Innenwände, Decke und Boden, Anpassen der technischen Installationen wie Wasser und Abwasser und der elektrischen Leitungen), beim provisorischen Eingang und im Dachgeschoss (Entfernen der textilen Bodenbeläge und Einbringen eines schwimmend verlegten Parketts, Streichen der Wände und Decken, Anpassen der technischen Installationen wie Wasser und Abwasser und elektrischen Leitungen).