Als sich herausstellte, dass das Vorhaben auch die Zwischennutzung für einen Take-Away-Betrieb umfassen soll, überwies RA Nr. 120/2019/26 2 die Gemeinde das Baugesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland (Verfahren bbew 185/2018).1