1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des Gasthofs H.________, der als schützenswertes Baudenkmal und K-Objekt im Bauinventar eingetragen ist. Die Parzelle Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nr. F.________ liegt in der Kernzone 3-geschossig K 3A. Am 27. Oktober 2017 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Münchenbuchsee ein Baugesuch ein für Instandhaltungsmassnahmen, Umbau Nasszellen und Grossküche und das provisorische Verschliessen der offenen Südwestfassade (ehemaliger Saalanbau) (Baugesuch Nr. 546-67/17). Als sich herausstellte, dass das Vorhaben auch die Zwischennutzung für einen Take-Away-Betrieb umfassen soll, überwies