III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Lauterbrunnen vom 14. März 2019 wird aufgehoben. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Der Direktor