Die BVE hat die Vorinstanz mit der ersten Verfügung eingeladen, die vollständigen Vorakten einzureichen. Diese bestehen einzig aus der angefochtenen Verfügung, der Rechnung für die Kosten der Wiederherstellungsverfügung, einem Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates vom 17. Dezember 2018, der Aktennotiz der Besprechung vom 31. Oktober 2018 und dem Schreiben vom 25. September 2018. Weitere sachdienliche Angaben lassen sich den Vorakten nicht entnehmen. Weder sind konkrete Daten genannt noch Angaben zu den fraglichen Reisecars (bspw. Carunternehmen, Autokennzeichen usw.) aufgeführt.