a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe sich an die Abmachung gehalten und die Reisecar-Fahrer jedes Mal informiert, dass auf dem Hotelparkplatz nicht parkiert werden dürfe. Sie wisse nicht, wann ein Reisecar auf ihrem Hotelparkplatz geparkt habe. Sie habe dazu keine Informationen erhalten, die dies beweisen würden. Ihr sei lediglich ein Vorfall von Anfang April bekannt, als ein Busfahrer wegen des Erreichens der 10-Stunden- Limite nicht mehr wegfahren durfte. Damals habe sie die Polizei gerufen.