4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrer Vernehmlassung vom 1. Mai 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 120/2019/25 3 2019 beantragte die Gemeinde Lauterbrunnen die Abweisung der Beschwerde. Anfang März 2019 sei wieder ein Reisecar über Nacht parkiert worden. Deshalb sei die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verfügt worden.