3. Die Beschwerdeführerin verzichtete auf die Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs. Hingegen reichte sie am 8. April 2019 gegen die Wiederherstellungsverfügung Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragte sinngemäss deren Aufhebung. Zur Begründung machte sie insbesondere geltend, seit der Besprechung mit der Gemeinde am 31. Oktober 2018 habe sie die Reisebusfahrer immer informiert, dass auf dem Hotelparkplatz nicht parkiert werden dürfe. Sie wisse nicht, wann ein Reisebus unerlaubterweise parkiert habe. Eine allfällige Busse sei dem Busfahrer zu geben.