1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin der Liegenschaft Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. B.________. Diese befindet sich in einer Hotelzone. Darauf befinden sich ein Hotel sowie ein Parkplatz für Autos. Mit Schreiben vom 25. September 2018 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, bereits im Sommer 2016 habe sie bemängelt, dass auf dem Hotelparkplatz unerlaubterweise Cars parkiert würden. In den letzten Monaten sei es wieder häufig vorgekommen. Dies sei keine bewilligungskonforme Nutzung. Bewilligt sei lediglich das Parkieren von Autos. Eine Umnutzung des Parkplatzes für das Abstellen von Cars sei bewilligungspflichtig.