12 Vgl. auch Foto 2 zur Eingabe vom 5. November 2018, Vorakten pag. 2. RA Nr. 120/2019/24 9 RA Nr. 120/2019/24 10 4. Vorwurf des Amtsmissbrauchs a) Nach Ansicht des Beschwerdeführers ist das Verhalten der Bauverwaltung ihm gegenüber reine Schikane und grenze an Amtsmissbrauch. Aufgrund früherer Unstimmigkeiten würden sich die zuständigen Mitglieder der Bauverwaltung, hauptsächlich in der Person des Bereichsleiters Bau und Umwelt, ihm gegenüber nicht mehr objektiv und folglich unprofessionell verhalten. Amtsmissbräuchliches Verhalten sei zu prüfen.