Ein Parkieren ist auf diesen Flächen problemlos möglich. Weder der Pflanzentrog noch die erwähnten Gegenstände daneben verhindern ein Parkieren auf dieser Fläche; vielmehr handelt es sich bloss um mobile Elemente, die das Parkieren nicht dauerhaft verunmöglichen. Der Pflanzentrog ist zudem so situiert, dass das Parkieren nicht nur daneben, sondern auch dahinter in anderer Ausrichtung ohne Probleme möglich ist. Daran ändert auch die gemäss den Ausführungen des Beschwerdeführers vorgenommene Bepflanzung dieser Fläche mit Wildblumen nichts. Erstens sind auf den aktuellen Fotos vom 2. Juni 2019 nur vereinzelte Wildblumen erkennbar.