Weiter befanden sich am 2. Juni 2019 auf der westlichen Kiesfläche, welche gemäss nachträglichem Baugesuch in erster Fassung vom 5. Mai 2017 Teil der realisierten Parkfläche war, diverse mobile Gegenstände (dünner Holzstamm, Sofa, kleiner Veloständer o.ä., Kerzenständer). Bei diesen Vorkehren handelt es sich nicht um geeignete bauliche Massnahmen, mit welchen die Nutzung der nicht zum Parkieren bewilligten Kiesfläche (im Bereich der ersuchten Parkfläche für vier Autos gemäss nachträglichem Baugesuch in erster Fassung vom 5. Mai 2017) als Parkplätze dauerhaft verhindert werden könnte. Ein Parkieren ist auf diesen Flächen problemlos möglich.