Angrenzend an diese Fläche befindet sich nordwestlich der vom Beschwerdeführer erwähnte Pflanzentrog (1 x 1 Meter), östlich und mit etwas Abstand von dieser Fläche ist eine Holzbeige erkennbar. Weiter befanden sich am 2. Juni 2019 auf der westlichen Kiesfläche, welche gemäss nachträglichem Baugesuch in erster Fassung vom 5. Mai 2017 Teil der realisierten Parkfläche war, diverse mobile Gegenstände (dünner Holzstamm, Sofa, kleiner Veloständer o.ä., Kerzenständer).