Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers war damit Ziel und Zweck der Auflage nicht einzig und alleine eine klare Abgrenzung der Parkplatzfläche von der Umgebung. Vielmehr sollte damit 8 Vorakten pag. 29 ff. mit Plan pag. 33. 9 Vorakten pag. 15 ff. mit Plan pag. 18. RA Nr. 120/2019/24 8