und Zweck einzig und alleine eine klare Abgrenzung der Parkplatzfläche von der Umgebung sei. So habe er Restfläche der beanstandeten Parkplatzfläche mit Naturkies belegt und in der Folge mit Wildblumen eingesät, analog den übrigen Flächen auf dem Grundstück. Es möge zwar sein, dass im Zeitpunkt des Augenscheines am 11. September 2018, am Ende des ausserordentlich trockenen und heissen Sommers, einzelne Pflanzen auf der beanstandeten Fläche noch nicht wachsen konnten wie ursprünglich geplant und demnach keine flächendeckende Begrünung erkennbar gewesen sei. Dennoch würden diese Pflanzen ein natürliche Grenze setzen, die von den Bewohnern der Liegenschaft respektiert werde.