2. Am 3. Januar 2018 reichte der Beschwerdeführer das unterzeichnete Formular Selbstdeklaration Baukontrolle 2 bei der Gemeinde ein und bestätigte darin u.a., dass die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung eingehalten seien. In der darauf folgenden Korrespondenz machte die Gemeinde den Beschwerdeführer mehrfach auf das Nichterfüllen der Auflage aufmerksam und forderte die dauerhafte Absperrung der Restfläche mittels geeigneten baulichen Massnahmen innert Frist. Der Beschwerdeführer vertrat jeweils die Ansicht, dass die bestmöglichen und verhältnismässigen Massnahmen